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   OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 1 U 244/07   

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https://dejure.org/2008,7728
OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 1 U 244/07 (https://dejure.org/2008,7728)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2008 - 1 U 244/07 (https://dejure.org/2008,7728)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2008 - 1 U 244/07 (https://dejure.org/2008,7728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 839 BGB, Art 10 EG, Art 56 EG, Art 34 GG, § 1 Abs 1 KredWG
    Voraussetzung eines Staatshaftunganspruch wegen Verletzung Europäischen Rechts durch eine fehlerhafte Gerichtsentscheidung

  • Judicialis

    BGB § 839; ; EG Art. 10; ; EG Art. 56; ; GG Art. 34; ; KWG § 1 Abs. 1; ; WpDiRiLi

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Bundeslandes wegen möglicher richterlicher Auslegungsfehler im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens - Fehlerhafte Auslegung von EU-Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Haftung eines Bundeslandes wegen richterlicher Auslegungsfehler i.R.e. verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens unter Gesichtspunkten der Amtshaftung; Auslöser einer Haftung wegen Verletzung der gemeinschaftsrechtlichen Pflicht zur ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 1 U 244/07
    Es habe einen mit der Rechtsprechung des EuGH, insbesondere den Leitentscheidungen "Köbler" (NJW 2003, 3539 ff.) und "Traghetti" (NJW 2006, 3337 ff.) unvereinbaren Haftungsmaßstab zugrunde gelegt; das Verwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof hätten die einschlägige Rechtsprechung des EuGH offenkundig verkannt, nach der die Aufnahme von Kapital zwecks Beteiligung an anderen Gesellschaften keine regulierbare Dienstleistung sein könne, weshalb auch die Anwendung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie von vornherein ausgeschieden sei.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (NJW 2003, 3539, 3541 - "Köbler" - [Rn. 51 ff.]; 2006, 3337, 3338 f. - "Traghetti del Mediterraneo" - [Rn. 32]; dem folgend etwa BGH NJW 2005, 742; NVwZ 2007, 362, 363) muss ein Mitgliedstaat Schäden, die einem Einzelnen durch Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, ersetzen, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die verletzte Rechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß ist hinreichend qualifiziert, und zwischen dem Verstoß gegen die dem Staat obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang.

    An der Offenkundigkeit des Rechtsverstoßes kann es etwa dann fehlen, wenn die vom Gericht falsch beantwortete Rechtsfrage im Gemeinschaftsrecht nicht ausdrücklich geregelt und in der Rechtsprechung des EuGH noch nicht beantwortet worden war und wenn die Antwort auch sonst nicht auf der Hand lag (vgl. EuGH, NJW 2003, 3539, 3544 - "Köbler" - [Rn. 122]).

  • EuGH, 13.06.2006 - C-173/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT, DASS EIN MITGLIEDSTAAT FÜR SCHÄDEN HAFTET, DIE DEM

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 1 U 244/07
    Es habe einen mit der Rechtsprechung des EuGH, insbesondere den Leitentscheidungen "Köbler" (NJW 2003, 3539 ff.) und "Traghetti" (NJW 2006, 3337 ff.) unvereinbaren Haftungsmaßstab zugrunde gelegt; das Verwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof hätten die einschlägige Rechtsprechung des EuGH offenkundig verkannt, nach der die Aufnahme von Kapital zwecks Beteiligung an anderen Gesellschaften keine regulierbare Dienstleistung sein könne, weshalb auch die Anwendung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie von vornherein ausgeschieden sei.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (NJW 2003, 3539, 3541 - "Köbler" - [Rn. 51 ff.]; 2006, 3337, 3338 f. - "Traghetti del Mediterraneo" - [Rn. 32]; dem folgend etwa BGH NJW 2005, 742; NVwZ 2007, 362, 363) muss ein Mitgliedstaat Schäden, die einem Einzelnen durch Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, ersetzen, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die verletzte Rechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß ist hinreichend qualifiziert, und zwischen dem Verstoß gegen die dem Staat obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang.

  • BGH, 12.10.2006 - III ZR 144/05

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 1 U 244/07
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (NJW 2003, 3539, 3541 - "Köbler" - [Rn. 51 ff.]; 2006, 3337, 3338 f. - "Traghetti del Mediterraneo" - [Rn. 32]; dem folgend etwa BGH NJW 2005, 742; NVwZ 2007, 362, 363) muss ein Mitgliedstaat Schäden, die einem Einzelnen durch Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, ersetzen, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die verletzte Rechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß ist hinreichend qualifiziert, und zwischen dem Verstoß gegen die dem Staat obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang.

    Ob dieser Rechtsgedanke im Rahmen des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruches Anwendung finden kann, ist noch nicht abschließend geklärt; der BGH hat diese Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Beschluss vom 10.12.2006 - III ZR 144/05, NVwZ 2007, 362 - Frage 5 -).

  • VGH Hessen, 13.12.2006 - 6 UE 3083/05

    Zum Begriff des Finanzkommissionsgeschäfts im Sinne des § 1 Abs 1 S 2 Nr 4 KredWG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 1 U 244/07
    Zwar könnten insgesamt die besseren Gründe dafür sprechen, Geschäftsmodelle der klägerischen Art nicht als Finanzkommissionsgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG anzusehen (vgl. Hessischer VGH WM 2007, 1459 ff. [juris-Rn. 53 ff.] mit zustimmenden Anmerkungen Fock EWiR 2007, 595 f. und Hanten/von Livonius WuB I L 1. § 1 KWG 2.07; Dreher ZIP 2004, 2161 ff.; Hammen WM 2005, 813 ff.; Wolf DB 2005, 1723 ff.).
  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 1 U 244/07
    Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 839 Abs. 2 S. 1 BGB kommt eine Amtshaftung für richterliches Fehlverhalten nur bei besonders groben Verstößen, d. h. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Unvertretbarkeit der richterlichen Rechtsansicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2007, 224, 226 m. w. N.).
  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04

    Amtshaftung im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 1 U 244/07
    Es kann dahingestellt bleiben, ob richterliche Entscheidungen im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO wie solche nach § 123 VwGO und Entscheidungen im zivilprozessualen Verfahren auf Erlass eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 09.12.2004 - III ZR 200/04, BGHZ 161, 298, 301 ff.) "urteilsvertretende Erkenntnisse" mit der Folge sind, dass die gesetzliche Haftungsgrenze des § 839 Abs. 2 BGB ("Richterspruchprivileg") eingreift.
  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 1 U 244/07
    Er war im seinerzeit zur Entscheidung anstehenden Eilverfahren nach §§ 80 Abs. 5, 146 VwGO zu einer Vorlage an den EuGH nicht verpflichtet; vielmehr konnte er die abschließende Prüfung der europäisches Recht betreffenden Auslegungsfragen einschließlich der Frage einer etwaigen Vorlage dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. EuGH NJW 1977, 1585, 1586; 1983, 2751; BVerfG WM 2006, 2326 ff. [juris-Rn. 13, 15]; Nichtannahmebeschluss v. 29.11.2001 - 2 BvR 1486/01, juris-Rn. 2).
  • VG Frankfurt/Main, 12.06.2003 - 9 G 955/03

    Durchführung von Bankgeschäften in Form des Finanzkommissionsgeschäfts ohne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 1 U 244/07
    Diesen lehnte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 12.6.2003 (Az. 9 G 955/03 [1]) ab; es schloss sich der Ansicht der BaFin zur Qualifizierung des Geschäftsmodells der Klägerin als Finanzkommissionsgeschäft an und meinte, hierfür reiche aus, dass die Vor- und Nachteile der klägerischen Investitionen wirtschaftlich betrachtet den Inhabern der Zertifikate zugute kämen bzw. zur Last fielen.
  • BVerfG, 29.11.2001 - 2 BvR 1486/01

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Unterlassung einer Vorlage an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 1 U 244/07
    Er war im seinerzeit zur Entscheidung anstehenden Eilverfahren nach §§ 80 Abs. 5, 146 VwGO zu einer Vorlage an den EuGH nicht verpflichtet; vielmehr konnte er die abschließende Prüfung der europäisches Recht betreffenden Auslegungsfragen einschließlich der Frage einer etwaigen Vorlage dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. EuGH NJW 1977, 1585, 1586; 1983, 2751; BVerfG WM 2006, 2326 ff. [juris-Rn. 13, 15]; Nichtannahmebeschluss v. 29.11.2001 - 2 BvR 1486/01, juris-Rn. 2).
  • EuGH, 21.11.2002 - C-356/00

    Testa und Lazzeri

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 1 U 244/07
    Dem von der Klägerin herangezogenen Urteil des EuGH vom 21.11.2002 (C-356/00, Slg. 2002 Seite I-10797 ff. ["Testa und Lazzeri"]) war zur Klärung dieser Auslegungsfrage nichts zu entnehmen.
  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

  • EuGH, 26.05.2005 - C-465/03

    EINE AKTIENGESELLSCHAFT KANN DIE VORSTEUER AUF DIE LEISTUNGEN, DIE SIE IM RAHMEN

  • EuGH, 20.06.1996 - C-155/94

    Wellcome Trust / Kommissioners of Customs & Excise

  • EuGH, 20.06.1991 - C-60/90

    Polysar Investments Netherlands / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

  • VGH Hessen, 27.08.2003 - 6 TG 1581/03
  • BVerwG, 27.02.2008 - 6 C 12.07

    Bankgeschäft; Finanzdienstleistung; Finanzkommissionsgeschäft;

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